Batteriegesetzhinweise
Allgemeine Hinweise
I. Hinweise zur Verpackungsverordnung:
Hinsichtlich der vom Anbieter erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich der Anbieter zur Sicherstellung der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG (KdNr.04201796) angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der http://www.landbell.de/.
II. Hinweise nach der Batterieverordnung
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Als Endnutzer sind Sie zur Rückga-be von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Der Anbieter ist Vertreiber im Sinne des Batterie-gesetzes. Batterien können Sie daher nach Gebrauch unentgeltlich an uns zurückgeben. Die gebrauchten Batterien können Sie entweder an uns unter der im Impressum angegebenen Anschrift übersenden oder in unseren Geschäftsräumen unter der im Impressum angegebe-nen Anschrift abgeben. Alternativ können Sie diese auch bei den von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich zurück-geben.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
a) Das nachstehend abgebildete Symbol der durchgestrichenen Mülltonne hat folgende Be-deutung: „Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden.“
b)
Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei (Pb = Blei);
Cd.: Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium (Cd = Cadmium);
Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber (Hg =Quecksilber);